TimoCom - Deutsch -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn TimoCom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) TimoCom behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode zu ändern oder zu ergänzen. TimoCom wird den Nutzer über die Änderung durch ausdrücklichen Hinweis auf dem Rechnungsformular informieren. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von dem Nutzer als erteilt, wenn er ihnen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monat widerspricht. Im Fall der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung gilt die Zustimmung als erteilt.
(3) Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.2. Vertragsgegenstand
(1) TimoCom stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein Nutzungsrecht an Software zur Verfügung. Die Software gewährt dem Nutzer Zugriff auf die Benutzerplattform von TimoCom im individuell vereinbarten Umfang. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der von TimoCom genutzte Server aufgrund von technischen oder anderen, von TimoCom nicht zu beeinflussenden Gründen nicht erreichbar ist oder TimoCom zur Erhaltung der vertraglichen Leistung erforderliche Wartungsarbeiten am Server vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können. TimoCom wird planbare Wartungsarbeiten und Upgrades nach Möglichkeit auf den Zeitraum außerhalb der Geschäftszeiten beschränken. Geschäftszeiten der TimoCom sind an Werktagen montags bis freitags zwischen 07.30 und 18.00 Uhr (UTC+1).
(2) TimoCom stellt dem Nutzer die Software per Download zu Verfügung.
(3) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hardware und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den Nutzer und auf dessen Risiko.
(4) TimoCom ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.3. Das Nutzungsrecht
(1) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die individuell vereinbarte Anzahl von Einzelzugängen im Gewerbebetrieb des Nutzers je Niederlassung, selbständig oder unselbständig, auf die Benutzerplattform von TimoCom und ist nicht auf Dritte oder andere Niederlassungen übertragbar.
(2) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber TimoCom zu belegen. Die Nutzung für andere Zwecke, zum Beispiel für Scheinofferten, Werbemitteilungen, allgemeine Anfragen, Errichten von Datensammlungen oder in sonstiger Weise, die geeignet ist, die Nutzung der Software für andere Nutzer zu erschweren, zu behindern, Dritte zu schädigen oder gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, ist unzulässig.
(3) Die von der Software bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine automatisierte Nutzung der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung durch TimoCom.
(4) TimoCom behält sich vor, die Verbindung eines Nutzers zur Benutzerplattform zu unterbrechen und Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoß gegen geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet wird. Das gleiche gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder der Benutzerplattform von TimoCom technisch durch den Nutzer gefährdet wird.
(5) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach Ziff. 3 (1) oder (2), Ziff. 4 (1), Ziff. 5 (2), (4) oder (5) oder Ziff. 7 (2) oder (3) nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird TimoCom von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung.
(6) Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung der Ziffern 3 (1) oder (2), oder Ziff. 5 (2), (4) oder (5) hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten.3a. Das Nutzungsrecht TC Profile®
(1) Die Software gewährt dem Nutzer, soweit vereinbart, Zugriff auf die Datenbank TC Profile®. In dieser Datenbank kann der Nutzer vorhandene Firmendaten Dritter zur Ansicht abrufen.
(2) Der Nutzer einer TC Truck&Cargo®-Lizenz kann hierzu zusätzlich seine Firmendaten zur Information und Ansicht für Dritte in die Datenbank einstellen. Einen Zugang zu den erweiterten Firmendaten Dritter erhält der Nutzer nach Anlage seiner eigenen erweiterten Firmendaten.
(3) Die Datenbank wird zur Nutzung im handelsüblichen Umfang im ordentlichen Geschäftsbetrieb angeboten. Das Kopieren der Datenbank im Ganzen oder von wesentlichen Teilen davon ist urheberrechtlich untersagt.
(4) Die Angaben sind aktuell zu halten.
(5) TimoCom bleibt vorbehalten, bei Verstoß gegen die vorstehenden Absätze (3) und (4), die Daten des Nutzers, sowie den Zugriff des Nutzers auf die Datenbank zu sperren.
(6) Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.3b. Das Nutzungsrecht TC Truck&Cargo®
(1) Die Software ermöglicht dem Nutzer - soweit vereinbart - das Anbieten von Laderaumkapazitäten und Ladungen, sowie die Einsicht in die angebotenen Laderaumkapazitäten und Ladungen, für internationale Straßentransporte mit der Applikation TC Truck&Cargo®.
(2) Überholte Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. TimoCom behält sich das Recht vor, Dateneingaben, welche nicht diesen Kriterien, bzw. den Vorgaben aus Ziffer 3 Absatz 2 entsprechen, automatisch zu löschen.
(3) Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.3c. Das Nutzungsrecht TC eMap®
(1) TC eMap® ermöglicht, soweit vereinbart, die Übermittlung der Daten für Kartendarstellung und Routenberechnung online zum Nutzer. Sämtliche Kartendarstellungen sind - wie alle Landkarten - ständigen Veränderungen unterworfen und niemals eine vollständige Abbildung der Wirklichkeit. TimoCom schuldet daher nicht die Sicherstellung der Richtigkeit der Kartendarstellungen und anderer Daten. Die Leistungspflicht von TimoCom beschränkt sich auf die Bereitstellung, Aufarbeitung und Visualisierung der Daten für den Nutzer.
(2) Die in TC eMap® dargestellten Daten und Informationen werden von Dritten bezogen. TimoCom behält sich daher den Rücktritt vom Vertrag im Falle der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor, es sei denn der Nutzer weist das Verschulden von TimoCom nach.
(3) Das Programm sucht die Ziele nach den jeweils angegebenen Ortsnamen. Dabei sind Suchergebnisse mit ähnlichen Ortsnamen oder Mehrfachnennungen möglich. TimoCom schuldet nicht die richtige automatische Auswahl des gewünschten Ortes durch das Programm. Ebenso übernimmt TimoCom keine Gewährleistung für Korrektheit oder Vollständigkeit in Bezug auf alle artverwandten Daten wie z.B. Postleitzahlen, Straßendaten oder anderen ergänzenden Informationen. Karten unterliegen nach dem Stand der Technik ständigen Veränderungen. Es wird keine Gewährleistung für Angaben, sowie die Fehlerfreiheit und Beschaffenheit der Karten übernommen.
(4) Kartenmaterial und andere artverwandte Daten (die Karten) werden von Lizenzgebern bezogen. Die Karten sind urheberrechtlich geschützt. TimoCom gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Unterlizenz zur Benutzung solcher Karten, die in den Produkten von TimoCom verwendet werden, ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer darf die Karten weder kopieren, zerlegen, extrahieren, ändern oder daraus abgeleitete Produkte herstellen. Der Nutzer darf den Quellcode, Quellendateien oder die Struktur der Karten insgesamt oder teilweise weder ableiten noch eine solche Ableitung versuchen, und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung, Dekompilierung oder auf anderen Wegen. Der Nutzer darf die Produkte nicht zum Betreiben einer Dienstleistungsfirma oder zu anderen Zwecken nutzen, die das Verarbeiten von Karten durch andere Personen oder Einheiten einschließen. Der Nutzer erhält keine Eigentumsrechte, die insgesamt bei den Lizenzgebern verbleiben. Hinweise auf ein Copyright, Quellenangaben oder den Eigentumsvorbehalt in oder an den Karten dürfen nicht verändert, verborgen oder entfernt werden.
(5) Sofern dritte Lieferanten die Preise, die bei Abschluss des Vertrages bestanden, gegenüber TimoCom erhöhen, behält sich TimoCom das Recht vor, die Preise bzgl. kostenpflichtiger Lizenzen gegenüber dem Nutzer entsprechend zu erhöhen. Die Preiserhöhung wird 2 Wochen zum nächsten Monatsersten nach Zugang der Erklärung wirksam. Sollte die Preiserhöhung für die Nutzung des TC eMap® durch TimoCom 10 % innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen, so steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, dass innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden kann.
(6) Das Vertragsverhältnis bezüglich kostenpflichtiger Lizenzen beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.3d. Nutzungsrecht TC eBid®
(1) Die Software gewährt dem Nutzer Zugriff auf die Applikation TC eBid®, mit der er Aufträge aus dem Transport- und Logistikbereich an eine von ihm auszuwählende Zielgruppe ausschreiben (Ausschreibende), bzw. Angebote zu einer Ausschreibung abgeben kann (Bieter). Die Applikation ist eine Benutzerplattform, mit deren Hilfe Angebote beschrieben und für die Vorbereitung des eigenverantwortlichen Vertragsschlusses gesammelt, bearbeitet und übermittelt werden können.
(2) Das Nutzungsrecht für den Ausschreibenden beginnt mit Eingang der Zahlung auf die erste Rechnung von TimoCom oder durch Gewährung des Zugriffs auf die Applikation durch TimoCom.
(3) Eine Ausschreibung ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Laufzeit beträgt mindestens 14 Tage. Der Ausschreibende verpflichtet sich, vollständige und richtige Angaben zur Leistung zu machen. Ein Vertragsabschluss erfolgt unmittelbar zwischen dem Bieter und dem Ausschreibenden ohne vertragliche Beteiligung von TimoCom.
(4) Der Bieter ist an sein abgegebenes Angebot für 1 Monat über die Laufzeit der Ausschreibung hinaus gebunden.
(5) TimoCom behält sich das Recht vor, Ausschreibungsangebote für maximal 2 volle Werktage ab Eingabe, ebenso wie Angebote von Bietern auf Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Ein Angebot wird insbesondere dann als unrechtmäßig angesehen, wenn es gegen geltendes Recht oder behördliche Verbote, Schutzrechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Ein Angebot gilt als unvollständig, wenn wesentliche Vertragsbestandteile oder notwendige Informationen, wie zum Beispiel zu erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen zur Ausführung, fehlen. Ein Angebot gilt beispielsweise als unschlüssig, wenn der werbliche Charakter überwiegt oder sich nur über einen Einzeltransport verhält.
(6) Stellt TimoCom fest, auch wenn dies erst nachträglich geschieht, dass Absatz 5 vom Ausschreibenden oder Bieter nicht eingehalten wurde, ist TimoCom berechtigt, das Angebot aus der Applikation zu löschen, zu stoppen oder gar nicht erst zu veröffentlichen, behält aber den Anspruch auf die Gegenleistung.
(7) TimoCom behält sich vor, nur Angebote eines Ausschreibenden in der Applikation zu veröffentlichen, der über eine mindestens durchschnittliche Bonitätsbewertung einer namhaften Wirtschaftsauskunftei verfügt und zu dem keine Umstände bekannt sind, die die finanzielle Abwicklung der Angebote konkret gefährden. Eine durchschnittliche Bonitätsbewertung entspricht zum Beispiel einem Index besser als 300 von der Creditreform e.V. in Deutschland, einem „B“ bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG oder einem „R“ von der Coface AG in Europa. Sinkt die Bonitätsbewertung des Ausschreibenden während der Angebotslaufzeit unter diesen Wert oder dessen Äquivalent, oder erhält TimoCom Kenntnis über Umstände, die die spätere Bezahlung der ausgeschriebenen Angebote konkret gefährden, kann TimoCom das Angebot ab Kenntnisnahme der verschlechterten Bewertung beenden oder bis zur Ausräumung der eingeschränkten Bonität suspendieren.
(8) TimoCom ist berechtigt, die Übermittlung von Angeboten zu einer Ausschreibung oder die Auswertung einer Ausschreibung Zug-um–Zug gegen den Ausgleich der für diese Ausschreibung bestehenden Forderung von TimoCom vorzunehmen.
(9) TimoCom hält einen besonderen Bereich für Sachfragen zu einer konkreten Ausschreibung durch potentielle Bieter bereit. TimoCom bleibt vorbehalten, die Ausschreibungsfrist um den Zeitraum zu verlängern, um den sich die Beantwortung über den Zeitraum von 1 Arbeitstag hinaus verlängert. TimoCom bleibt ebenso vorbehalten, dort solche Einträge zu löschen, die andere Nutzer in der Nutzung behindern, in dem sie zum Beispiel
- nicht der Klärung von Sachfragen zur konkreten Ausschreibung dienen,
- werblicher Natur sind, oder
- andere Teilnehmer in Misskredit bringen können.
(10) Für alle Angaben und Angebote eines Nutzers im Rahmen einer Ausschreibung, welche TimoCom über die Applikation veröffentlicht oder weiterleitet, ist ausschließlich dieser Nutzer verantwortlich. TimoCom leistet keine Gewähr für diese Angaben oder Erfüllung der dadurch zustande kommenden Verträge oder Vertraulichkeitsvereinbarungen und wird selber nicht Vertragspartner. TimoCom leistet keine Gewähr für Angaben und Leistungsfähigkeit der Bieter, insbesondere, wenn diese auf Wunsch des Ausschreibenden eingeladen wurden.
(11) Es bleibt TimoCom vorbehalten, Angebote von Bietern zu löschen oder in der Weiterleitung unberücksichtigt zu lassen, falls ihr Tatsachen bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit des Bieters konkret gefährden, bzw. diesem gesetzlich oder behördlich untersagen, die ausgeschriebene Leistung selbst durchzuführen. TimoCom darf auch solche Angebote von Bietern löschen oder in der Weiterleitung unberücksichtigt lassen, die nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung handeln.
(12) Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. Das Nutzungsrecht des Bieters, der vom Ausschreibenden für eine Ausschreibung eingeladen wurde, endet mit der Ausschreibungsfrist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, ansonsten mit dem Nutzungsrecht aus dem bestehenden Lizenzvertrag.
(13) TimoCom ist berechtigt, die Nutzungsgebühr bei einer Erhöhung des von der EU-Kommission (http://epp.eurostat.ec.europa.eu) festgestellten Verbraucherpreisindexes für die EU (HVPI) gemäß der EU-verordnung Nr. 1921/2001, Basis 2005 = 100 Punkte, gegenüber dem bei Abschluss des Vertrages bestehenden Index, im gleichen (prozentual umgerechneten) Verhältnis zu erhöhen, ohne dass es einer gesonderten Erklärung zur Preisänderung durch TimoCom bedarf. Maßgeblich ist jeweils die Änderung, die für den Monat Oktober von der EU-Kommission mitgeteilt wird. Die Änderung wird zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei einer Senkung des Verbraucherpreisindexes reduziert sich die Nutzungsgebühr im gleichen (prozentual umgerechneten) Verhältnis automatisch mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres. Der jeweilige Preis gilt als Festpreis für 1 Kalenderjahr. Die Regelung ist jährlich anwendbar.4. Das Nutzungsentgelt
(1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Benutzungszeitraums im Voraus fällig und soll spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitraumes bei TimoCom eingehen. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch TimoCom sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung für SEPA-Zahlungen.
(2) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.
(3) Hat TimoCom einem Nutzer wegen Vorauszahlung der Lizenzgebühren für einen bestimmten Abrechnungszeitraum einen Rabatt gewährt, dann entfällt dieser Rabatt rückwirkend für den Vertrag oder Vertragsteil, wenn dieser vor Ablauf dieses Zeitraums durch ordentliche Kündigung des Kunden endet. Das Gleiche gilt, wenn die Kündigung durch TimoCom aus wichtigem Grund erfolgt.5. Gleichbehandlung, Unterlizenzen, Schutzrechte, Datenschutz
(1) Die Software verschafft dem Nutzer Zugang zur Benutzerplattform neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.
(2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der mit der Software gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der Software für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software bleibt Eigentum der TimoCom.
(3) Der Nutzer hat TimoCom jede ihm bekannt werdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstoßende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen TimoCom anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen.
(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung auf verschiedenen Arbeitsplätzen oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen.
(5) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TimoCom die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung speichert, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt.
Der Nutzer hat TimoCom über jede für das Handels-, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus- oder Eintritt von im Handels- oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.
(6) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TimoCom die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung speichert.
(7) Die Verweigerung des Einverständnisses nach Ziff. 5 Absatz (5), (6) oder (7) schließt ein Zustandekommen des Lizenzvertrages aus.
(8) TimoCom weist darauf hin, dass Daten über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt werden. Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, kann TimoCom hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie unter www.meineSCHUFA.de.6. Gewährleistung und Haftung
(1) TimoCom gewährleistet ausschließlich, dass die Software für die Nutzung im vereinbarten Umfang geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von TimoCom zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung von TimoCom ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt TimoCom keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität der Software mit der EDV-technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.
(2) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der TimoCom aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass TimoCom keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.
(3) TimoCom haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. TimoCom haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch Nutzer auf die Benutzerplattform überspielt werden oder in deren Angebotsanhängen oder –beschreibungen übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der Nutzer haftet dafür unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt.
(4) TimoCom ist weder Vertragspartner noch Vermittler eines mit Hilfe der Software geschlossenen Vertrags oder Bote einer dazu relevanten Erklärung. TimoCom gewährleistet daher in keiner Weise die ordnungsgemäße Abwicklung der vereinbarten Verträge zwischen den Nutzern. Der Nutzer überprüft in eigener Sorgfaltspflicht die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben.
(5) Der Nutzer stellt TimoCom von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Software nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. TimoCom schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von TimoCom) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.
(6) Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich von TimoCom verlassen haben.
(7) Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen
a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch TimoCom,
b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
c) der Haftung wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie,
d) der Haftung nach zwingendem Recht, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz oder
e) der Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
durch TimoCom, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(8) Ist der Nutzer Unternehmer, so ist die Haftung in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 lit. a) und b) bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung der Software haftet TimoCom in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 lit. a) und b) nur insoweit, als dieser Verlust beim Nutzer nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel regelmäßiger Datensicherung, vermeidbar gewesen wäre.7. Reklamationen
(1) Erhält TimoCom Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine Pflichten aus einem Frachtvertrag, diesem Vertrag oder sonst geltendes Recht schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist TimoCom berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung und Prüfung, an andere Nutzer weiterzuleiten.
(2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet („ Betroffene“), ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber TimoCom Stellung zu nehmen und der Beschwerde abzuhelfen, zumindest aber seinen etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen.
(3) Gelingt es dem Nutzer in seiner Stellungnahme nicht, den in der Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist TimoCom berechtigt - aber nicht verpflichtet - den Nutzer zur Abhilfe innerhalb einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn dieses TimoCom nach den Umständen nicht zumutbar ist.
(4) Die Rechte aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit dem Recht zur Sperrung oder Kündigung bestehen alleine im Interesse von TimoCom. Macht TimoCom davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern ausgeschlossen.
(5) TimoCom ist nicht verpflichtet, bei ihr eingehende Beschwerden zu prüfen.8. Außerordentliche Kündigung, Lizenzdauer, Schlussbestimmungen
(1) Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach den individuell vereinbarten Modulen. Während einer kostenfreien Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist.
(2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch TimoCom liegt insbesondere dann vor, wenn:
a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss,
c) der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung gemäß Ziffer 3 Absatz 4 oder 5 berechtigen,
d) der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug gerät oder
e) die gesellschafterlichen Verhältnisse des Unternehmens des Nutzers sich in Höhe von 25% oder mehr verändern oder dieses von anderen Personen gesetzlich vertreten wird, jeweils im Verhältnis zum Stand des Vertragsschlusses.
(3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch TimoCom und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.
(4) Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung der Software zu unterlassen.
(5) Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.





